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Trennungsjahr berechnen — 1-Jahres- und 3-Jahres-Marke für die Scheidung
Trennungsdatum eingeben — der Rechner zeigt taggenau die 1-Jahres-Marke für die einvernehmliche Scheidung (§ 1566 Abs. 1 BGB) und die 3-Jahres-Marke für die Scheidung auch ohne Zustimmung (§ 1566 Abs. 2 BGB), inklusive Fortschrittsanzeige.
Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.
Angaben zur Trennung
Datum des Trennungsbeginns eingeben — die Fristen und der Status werden automatisch berechnet.
1-Jahres-Marke (§ 1566 Abs. 1 BGB)
–
3-Jahres-Marke (§ 1566 Abs. 2 BGB)
–
Diese Berechnung ist keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr. Bei Scheidungsabsicht einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Familienrecht konsultieren.
Was bedeutet Getrenntleben?
§ 1567 Abs. 1 BGB: Getrenntleben liegt vor, wenn zwischen den Ehegatten
keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte erkennbar nicht mehr wünscht,
diese wiederherzustellen, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Trennung ist auch
innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich ("Trennung von Tisch und Bett") — vorausgesetzt,
getrennte Haushaltsführung, getrennte Kasse und kein gemeinsames Wirtschaften sind klar
erkennbar und im Zweifel nachweisbar.
Härtefallregelung
§ 1565 Abs. 2 BGB: Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist
ausnahmsweise möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die
in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (etwa
bei schwerer Misshandlung). Dies ist eine enge Ausnahme mit hohen Hürden — dieser Rechner
liefert dazu kein Ergebnis, nur diesen Hinweis. Die Einschätzung im Einzelfall gehört in
anwaltliche Hände.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Die Härtefallregelung (§ 1565 Abs. 2 BGB) wird nur als Hinweis genannt, nicht berechnet — die Einschätzung ist immer eine Einzelfallfrage.
- Ein Versöhnungsversuch über 3 Monaten hinaus wird nur als Warnhinweis markiert, das Tool berechnet keine neue Trennungsfrist automatisch.
- Ob tatsächlich Getrenntleben im Sinne von § 1567 BGB vorliegt (insbesondere bei gemeinsamer Wohnung), prüft dieses Tool nicht — es rechnet nur mit dem eingegebenen Datum.
- Zusätzliche Verfahrensvoraussetzungen einer Scheidung (Antrag, Zuständigkeit, Anwaltszwang) sind nicht Teil dieser Berechnung.
- Dieses Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Einschätzung des Einzelfalls.
Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.